ANTRAG AUF REPRODUKTIONSGENEHMIGUNG
Die Nolde Stiftung Seebüll ist Inhaberin des Urheberrechts an allen Werken Emil Noldes, auch solchen in anderen öffentlichen sowie privaten Sammlungen. Bevor wir Sie über unsere Honorare für diese Reproduktionen informieren können, benötigen wir einige weitere Informationen.
Der Antragssteller:
Allgemeine Konditionen der Rechtevergabe:
Reproduktionsgenehmigungen werden nur aufgrund von schriftlichen Anfragen vor der Veröffentlichung erteilt. Verspätete Anfragen stellen den Nutzer nicht von Schadensersatzansprüchen frei.
Die Werke von Emil Nolde werden vollständig und ohne Anschnitt reproduziert. Es darf kein Text über die Abbildung verlaufen. Die Wiedergabe ist fest eingebunden und läuft nicht über den Bruch. Bitte geben Sie in der Bildunterschrift die vollständigen Werkangaben an.
Wird eine Genehmigung erteilt, aber innerhalb eines Jahres nicht genutzt, so verfällt die Genehmigung. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 fällig.
Der Rechteerwerber ist verpflichtet, bei jeder Reproduktion an geeigneter Stelle den Urheber und Werktitel zu nennen und in dem folgenden Copyright-Vermerk auf die Nolde Stiftung Seebüll zu verweisen:
© Nolde Stiftung Seebüll
Auch bei Sammelvermerken muss die Zuordnung unmissverständlich sein. Bei unterlassener Urhebernennung wird der durch die Verletzung entstandene Schaden pauschal mit einem Zuschlag von 100 % auf das Nutzungsentgelt abgerechnet.
Von jedem Werk, in dem Veröffentlichungen erfolgen, sind mindestens zwei vollständige Belegexemplare zu liefern. Bei Schul- und Religionsbüchern genügt ein Exemplar. In Ausnahmefällen kann eine abweichende Regelung getroffen werden.
Ungenehmigte Reproduktionen und ungenehmigte Nachauflagen oder falsche Angaben über Abbildungsgrößen oder Auflagenhöhe werden pauschal mit einem Zuschlag von 100 % auf das Nutzungsentgelt abgerechnet.
Stand: April 2014